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Was wir tun

 

  • Begleiteter Umgang, § 18.3 SGB VIII
  • Das Ambulante Clearing, § 27 (2) SGB VIII 
  • Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe, § 30 SGB VIII
  • Sozialpädagogische Familienhilfe, § 31 SGB VIII​
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, § 35 SGB VIII
  • Inklusionshilfe, § 35a SGB VIII
  • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, § 41 SGB VII

Unser Ziel ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sichern, familiäre Erziehungsressourcen zu stärken und Benachteiligungen abzubauen.
Veränderte gesellschaftliche Bedingungen erfordern muttersprachliche und interkulturelle Kompetenzen, die unser Team durch fundiertes Wissen und Erfahrung erfolgreich einsetzt.
Grundlage unserer Arbeit sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen nach der UN-Kinderrechtskonvention und dem SGB VIII, die ihre persönliche Entwicklung, Beteiligung und Entscheidungsfreiheit garantieren.

Die Hilfen orientieren sich am individuellen Bedarf und fördern die Beteiligung der Betroffenen im Sinne des Grundgesetzes. Kinder, Jugendliche und Eltern werden in ihrem Lebensumfeld unterstützt – mit dem Ziel, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und gewaltfreie Konfliktlösungen zu entwickeln.
Die Hilfeplanung nutzt familiäre und kommunale Ressourcen und bezieht das soziale Umfeld mit ein, um nachhaltige Lösungen im Alltag zu schaffen.

Die Hilfeleistung richtet sich folglich an die gesamte Familie in ihrer Lebenswelt, um zum Bestehen im Alltagsleben beizutragen und greift dabei auf Ressourcen, sowohl im Familienkreis, als auch in der jeweiligen Kommune zurück. Es gilt der Grundsatz, dass die vorhandenen Ressourcen für die Familie aktiviert, sichtbar und nutzbar gemacht werden. Nicht zuletzt soll das soziale Umfeld in den Lösungsprozess einbezogen werden und ein umfänglicher sozialräumlicher Bezug Beachtung finden.